Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH
  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grischalux GmbH
    gelten ausschliesslich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
    Grischalux GmbH und seinen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt
    des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Die aktuelle Fassung
    kann unter hier eingesehen und heruntergeladen
    werden.
  • Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der Grischalux GmbH
    abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers
  • werden
    nicht anerkannt, es sei denn, diese werden von der Grischalux GmbH ausdrücklich
    schriftlich anerkannt. Sollte der Besteller mit dieser Rege-
    lung nicht einverstanden sein, muss er die Grischalux GmbH unver-
    züglich schriftlich davon in Kenntnis setzen. Für den Fall eines schrift-
    lichen Widerspruchs behält sich die Grischalux GmbH vor, von sämtlichen
    Angeboten und Lieferungen zurückzutreten, ohne dass der
    Besteller daraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend machen kann.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingun-
    gen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
  • Zeichnungen und andere Unterlagen, die während der Vertragsver-
    handlung dem Besteller übergeben werden, sind für die Grischalux GmbH
    urheberrechtlich geschützt; sie verbleiben im Eigentum der Grischalux GmbH
    und dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung
    der Grischalux GmbH zugänglich gemacht werden. Sofern ein Auf-
    trag nicht erteilt wird, sind alle übergebenen Unterlagen auf Verlangen
    der Grischalux GmbH unverzüglich zurückzugeben.

  • AUFTRAGSANNAHME
  • Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch
    die Auftragsbestätigung der Grischalux GmbH verbindlich. Wird eine
    solche nicht übermittelt, so ist der schriftliche Auftrag des Bestellers
    massgebend. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Nebenabre-
    den, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Grischalux GmbH.

  • TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
  • Dort, wo keine speziellen Absprachen für Funktionalität und Ausfüh-
    rung der Produkte getroffen wurden, gelten die bei Vertragsabschluss
    die gültigen technischen Vorschriften der Schweiz. In Bezug auf Mass-
    toleranzen hält sich Grischalux GmbH an die Norm ISO2768-m.
  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass die am Einsatzort massgebenden
    technischen Vorschriften eingehalten werden. Soweit diese von den
    schweizerischen Vorschriften abweichen, hat der Kunde bei der Be-
    stellung die notwendigen Modifikationen schriftlich und detailliert zu
    verlangen.

  • ANGEBOT UND PREISE
  • Die Preise gelten ab Werk oder Lager der Grischalux GmbH aus-
    schliesslich Verpackung, Fracht und Versicherung und zzgl. Mehrwert-
    steuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
  • Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, sind die ver-
    einbarten Preise bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten
    Liefertermin verbindlich. Angebote der Grischalux GmbH erfolgen,
    sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freiblei-
    bend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
  • Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein
    netto zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu verein-
    baren. Befindet sich ein Besteller mehr als einmal in Zahlungsverzug,
    erfolgen die weiteren Lieferungen nur noch auf Vorauszahlung.
  • Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, wel-
    che die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, haben die sofortige
    Fälligkeit aller offenen Forderungen der Grischalux GmbH zur Folge.
  • Bei Zahlungsverzug ist die Grischalux GmbH berechtigt, ohne An-
    setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Kauf-
    sache zurückzufordern.
  • Die Grischalux GmbH behält sich vor, auch nach Vertragsabschluss
    eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom
    Vertrag zurückzutreten.
  • Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnung mit einer
    von der Grischalux GmbH bestrittenen und nicht rechtskräftig fest-
    gestellten Gegenforderung des Bestellers sind ausgeschlossen.

  • BESTELLUNGEN, LIEFER- UND ABNAHMEFRIST
  • Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese Liefer-
    bedingungen Grischalux GmbH.
  • Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und die Grischalux
    GmbH diese bestätigt, können Änderungen oder Annullierungen nur
    noch in beidseitigem schriftlichem Einverständnis erfolgen. Bei Spezial-
    anfertigungen sind Änderungen oder Annullierungen immer ausge-
    schlossen.
  • Die Lieferzeit beginnt nach dem Eingang aller für die Ausführung des
    Auftrages erforderlichen Unterlagen sowie der vereinbarten Anzah-
    lung. Alle Lieferfristen und Termine gelten mit einer Toleranz von einer
    Woche, sofern nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden
    ist. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk
    oder Lager der Grischalux GmbH vor ihrem Ablauf verlassen hat.
  • Sollte es zu unerwarteten Verzögerungen der Lieferung kommen, so
    wird der Kunde innerhalb dieser Frist benachrichtigt. Angaben über
    die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte die Grischalux GmbH
    dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche
    Zusage erteilt haben.
  • Ereignisse höherer Gewalt bei der Grischalux GmbH verlängern die
    Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Ener-
    gie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen
    und unvorhergesehenen Liefererschwernissen, sofern diese von der
    Grischalux GmbH nicht zu vertreten sind. Die Grischalux GmbH ist
    in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück-
    zutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen
    Rücktritts bestehen nicht.
  • Sollten Zulieferer aller Art aus den von der Grischalux GmbH nicht zu
    vertretenden Gründen wie höherer Gewalt, Streiks, behördlichen Ein-
    griffen oder Insolvenz durch ihre Lieferungen in Verzug geraten, kann
    die Grischalux GmbH die Auslieferung um maximal drei Monate
    verschieben. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers und Schadenersatz-
    ansprüche bestehen in diesem Falle nicht.
  • Teillieferungen sind zulässig. Für den Kunden fallen dadurch keine
    Mehrkosten an. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall aus-
    gewiesenen Versandkosten.
  • Lieferungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen,
    vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche anzu-
    nehmen.
  • Auf Abruf bestellte Ware muss innerhalb der festgelegten Abruffrist
    abgenommen werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten,
    hat die Grischalux GmbH das Recht, eine Faktura für die Restmenge
    zu erstellen inklusive aufgelaufener Zinsen und Lagermiete.
  • Änderungen in Abbildungen, Ausführungen, Gewichten, Masstabellen
    und Ausstattung der Liefergegenstände gemäss dem technischen
    Fortschritt bleiben der Grischalux GmbH ausdrücklich vorbehalten.

  • VERPACKUNG, VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG UND ENTSORGUNG
  • Die Grischalux GmbH wählt Verpackung und Versandart nach bes-
    tem Ermessen.
  • Die Gefahr geht mit Verlassen des Lieferwerks oder Lagers der Grischalux GmbH
    auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge
    von Umständen, die die Grischalux GmbH nicht zu vertreten hat,
    geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.
  • Sämtliche Lieferungen erfolgen an die angegebene Lieferadresse des
    Bestellers. Wird vom Besteller keine Lieferadresse angegeben, gilt die
    Bestelleradresse als Lieferadresse. Befindet sich die Lieferadresse in
    einem Land mit höheren Transportkosten als im Land der Rechnungs-
    adresse, werden die vollen Transportkosten verrechnet. Mehrkosten
    für Zollgebühren, Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem
    Fall gesondert verrechnet.
  • Die Transportkosten werden, sofern dies nicht ausdrücklich in unserer
    Auftragsbestätigung vermerkt ist, separat verrechnet.
  • Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfän-
    ger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten
    zur Verfügung.
  • Es gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Be-
    stätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren
    Schäden ist. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
  • Auf Leuchten und Leuchtmittel werden vorgezogene Recycling-
    Gebühren (vRG) erhoben. Für Leuchten gelten verschiedene Tarifstu-
    fen, während Leuchtmittel mit einem einheitlichen Tarif belegt sind.
    Die Tarife sind gesamtschweizerisch einheitlich und unterliegen der
    vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verord-
    nung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB). Die Tarife und Geräte-
    listen sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS) erhältlich
    respektive unter www.slrs.ch einzusehen.

  • EIGENTUMSVORBEHALT
  • Die Lieferungen bleiben Eigentum der Grischalux GmbH bis zur
    Erfüllung sämtlicher der Grischalux GmbH gegenüber dem Besteller
    zustehenden Ansprüche, auch wenn der Rechnungspreis für beson-
    ders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.
  • Der Besteller erklärt sein Einverständnis zur Eintragung eines Eigen-
    tumsvorbehaltes an seinem Wohnsitz.
  • Der Besteller trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentums-
    anspruch der Grischalux GmbH weder beeinträchtigt noch aufge-
    hoben wird.

  • MUSTERSENDUNGEN
  • Ausnahmsweise und auf Vereinbarung werden Leuchten für eine Be-
    musterung für höchstens 30 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser
    Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet und kann nicht mehr
    zurückgegeben werden. Musterlieferungen werden immer verrechnet.
  • Nach Rücksendung der Muster erhält der Besteller eine Gutschrift,
    sofern die Leuchten einwandfrei und originalverpackt wieder bei der
    Grischalux GmbH ankommen. Leuchten, die vom Besteller abgeän-
    dert oder beschädigt werden, können nicht zurückgegeben werden
    und werden in jedem Fall verrechnet.
  • Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt
    werden müssen, werden immer verrechnet. Transportkosten für Mus-
    terlieferungen werden in jedem Fall verrechnet und können nicht gut-
    geschrieben werden. LED-Lichtquellen aus Bemusterungen werden
    nicht gutgeschrieben und nicht zurückgenommen.

  • RÜCKSENDUNGEN
  • Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko
    angenommen. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. All-
    fällige Instandstellungsarbeiten werden verrechnet.
  • Produkte, deren Verkaufsdatum (Rechnung der Grischalux GmbH)
    weiter als drei Monate zurückliegt, können nicht mehr zurückgenom-
    men werden. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle
    (Farben oder Ausführung) sowie LED-Leuchtmittel werden nicht zu-
    rückgenommen.

  • INSTALLATIONSHINWEISE UND AFTER SALES SERVICE
  • Die Produkte der Grischalux GmbH dürfen nur von qualifiziertem und
    konzessioniertem Personal aus dem Elektroinstallationsbereich an
    das Netz angeschlossen werden. Die entsprechenden Montage-
    / Demontage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind einzuhalten.
  • Falls die Grischalux GmbH für die Inbetriebnahme-, Wartungs- oder
    Reparaturarbeiten beauftragt wird, trägt der Auftraggeber die Kosten
    inkl. Material- und Transport.

  • REKLAMATIONEN
  • Transportschäden müssen unverzüglich bei der Grischalux GmbH
    angemeldet werden. Zu spät beanstandete Transportschäden können
    nicht mehr bearbeitet werden. Die Verpackung muss zur Begutach-
    tung bereitgehalten werden. Bei «Ex-Werk»-Lieferungen sind Transport-
    schäden direkt beim Spediteur anzumelden.
  • Minder- oder Falschlieferungen sowie Mängel können innerhalb von
    10 Tagen nach Ankunft der Lieferung schriftlich beanstandet werden.

  • GEWÄHRLEISTUNG
  • Für Mängel der Lieferung haftet die Grischalux GmbH unter Aus-
    schluss weiterer Ansprüche wie folgt:
  • Die Gewährleistungsverpflichtung der Grischalux GmbH ist auf 24
    Monate für LED-Leuchten und leuchttechnisches Zubehör nach erfolg-
    ter Ablieferung sowie 12 Monate für LED-Leuchtmittel, längstens jedoch
    auf die vom Hersteller angegebene Brenndauer beschränkt. Die
    Garantie beschränkt sich, während der 24 Monate auf auftretende
    Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruk-
    tionsfehler seitens der Grischalux GmbH der LED-Leuchten zurückzu-
    führen sind. Der Lichtstrom und die Leistung können bei neuen LED-
    Komponenten eine Toleranz von +/- 10% aufweisen. Bei Nachlieferungen
    von LED-Komponenten kann es auf Grund des technischen Fortschritts
    sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der
    Lichtfarbe von Produkten, zu Abweichungen gegenüber früheren Ver-
    sionen kommen. Die Garantie umfasst dabei die kostenlose Reparatur
    oder den Ersatz der reklamierten Leistungen. Die freiwillige Verlänge-
    rung der Garantie auf 5 Jahre ist auf einzelne Produkte beschränkt
    und muss in der Auftragsbestätigung der Grischalux GmbH geson-
    dert festgehalten sein.
  • Zusätzlich werden keine Kosten für die Demontage und Wiedermon-
    tage von Leuchten oder deren Bestandteilen sowie für irgendwelche
    anderen Folgeschäden übernommen.
  • Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach
    Erhalt der Lieferung in Textform geltend zu machen. Bei nicht offen-
    sichtlichen Mängeln verlängert sich die Frist auf eine Woche nach
    Feststellung, längstens aber auf 24 Monate nach Gefahrenübergang.
  • Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Grischalux
    GmbH zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung bzw. zum Ersatz inner-
    halb einer angemessenen Frist zu gewähren. Die Grischalux GmbH
    ist berechtigt, die Beseitigung eines Mangels abzulehnen, wenn die
    Kosten der Mängelbeseitigung den Kaufpreis der mangelhaften Ware
    um mehr als das Doppelte übersteigen. In diesem Fall kann der Käufer
    nur die Lieferung einer mangelfreien Sache beanspruchen. Wandlung
    ist in jedem Falle ausgeschlossen.
  • Die Grischalux GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Einwirkung
    dritter Personen, unsachgemässer Montage verursacht werden, Die
    vorgenannten Mängelursachen haben den Verlust aller Gewährleis-
    tungsansprüche zur Folge. Gleiches gilt bei eigenmächtigen Repara-
    turen oder Eingriffen in den Liefergegenstand durch den Besteller oder
    Dritte. Die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt unbe-
    rührt.
  • Projektierungsarbeiten und/oder die Bestimmung des Lieferumfanges
    durch die Grischalux GmbH erfolgen ausschliesslich im Interesse
    des Bestellers. Die Grischalux GmbH übernimmt hierfür keine Gewähr,
    es sei denn, dass der Grischalux GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
    keit zur Last fällt. Haftung für leichtes Verschulden ist ausgeschlossen.
  • Schadenersatzforderungen wegen falschen Abbildungen, Texten und
    Preisen oder verspäteten Lieferungen sind ausgeschlossen. Preis-
    änderungen bleiben vorbehalten.
  • Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Material
    verpackt, franko an die Grischalux GmbH zugestellt wird.

  • ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
  • Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag oder den Vertragsverhandlun-
    gen sich ergebenden Verpflichtungen für den Besteller und für die
    Grischalux GmbH ist der Schweizerische Sitz der Grischalux GmbH.
    Die Grischalux GmbH behält sich vor, den Vertragspartner nach
    seiner Wahl auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an einem anderen
    zuständigen Gericht zu belangen.

  • ANWENDBARESRECHT
  • Die Rechtsbeziehungen mit der Grischalux GmbH unterstehen Schwei-
    zerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
    Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG),
    auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.

Maienfeld, Dezember 2025 Grischalux GmbH

grischalux

Alessandro Bättig
Obere Industrie 2
7304 Maienfeld
info@grischalux.ch
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